Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEHRWERTE-IT
Für das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen mit der MEHRWERTE-IT, Inh. Torsten Paulsen, Hauptstraße 26, 27419 Wohnste, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht einzelvertraglich und schriftlich ausdrücklich etwas anderes und hiervon Abweichendes vereinbart ist. Sollten einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dieses die Wirksamkeit der AGB insgesamt nicht, und es tritt an die Stelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung eine solche, die wirtschaftlich und inhaltlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Nachstehenden wird die MEHRWERTE-IT, Torsten Paulsen als MEHRWERTE-ITund der Kunde als Auftraggeber bezeichnet.
I. Allgemeines
- Die AGB des MEHRWERTE-IT, gelten ausschließlich und für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Auftraggeber erklärt sich bei schriftlicher Auftragserteilung oder Bestätigung im Internet mit den AGB einverstanden. Dies gilt ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht noch einmal auf die AGB Bezug genommen wird.
- Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
- Gegenstand dieser AGB sind der Verkauf von Hardware für die Datenverarbeitung, der Verkauf und die Überlassung von Standardanwendersoftware, sowie die Entwicklung, Installierung und Überlassung von Systemsoftware.
- Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen, seien sie rechtsgestaltender, rechtsbezeugender oder rechtserzeugenden Inhaltes, sind schriftlich abzugeben, wobei die Einhaltung der Schriftform für die Wirksamkeit der Erklärung ein zwingendes Erfordernis ist. Mündliche Nebenerklärungen sind rechtlich für das Vertragsverhältnis ohne Bedeutung. Zum Nachweis des Zuganges einer schriftlichen Erklärung reicht es aus, wenn diese mit eingeschriebenen Brief mit Rückschein an den Erklärungsempfänger abgesandt wird.
- Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis vereinbaren die Parteien, soweit dieses möglich ist, die Zuständigkeit des allgemeinen Gerichtsstandes des Auftragnehmers. Neben diesen allgemeinen Regelungen gelten für einzelne Geschäftsarten zusätzlich folgende Bestimmungen:
II. Kauf
- Die Angebote der MEHRWERTE-IT sind freibleibend und unverbindlich. MEHRWERTE-IT kann den Antrag bzw. die Bestellung des Auftraggebers nach Wahl durch unmittelbare Zusendung der Ware oder durch Auftragsbestätigung annehmen.
- Bei einem Auftragswert ab 400,00 Euro muss eine Anzahlung geleistet werden. Die Höhe der Anzahlung beträgt jeweils 2/3 des gesamten Auftragswertes. Erst nach unwiderruflicher Gutschrift der Anzahlung auf unserem Konto kann der Auftrag ausgeführt werden.
- MEHRWERTE-IT ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Konkurs oder Vergleichseröffnung herausstellt oder ein Antrag zur Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt wurde und sich der Vertragspartner in Verzug befindet.
- Bei Bestellungen über das Internet, verpflichtet sich MEHRWERTE-IT zu den Bedingungen auf der Webseite, den Auftrag anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern, ist MEHRWERTE-IT zum Rücktritt berechtigt.
- Anzahl und Bezeichnung der einzelnen Geräte ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers bzw. aus dem schriftlichen Auftrag des Auftraggebers, soweit die jeweiligen Angebote von der anderen Seite angenommen worden sind.
- Die Dauer der Verbindlichkeit schriftlicher Angebote sind für die Dauer von 5 Tagen verbindlich, wenn nicht anders angegeben. Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise, sowie die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Mehrwertsteuersätze sowie sonstige gegebenenfalls erhobenen gesetzlichen Abgaben und bestehenden Währungsparitäten. Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und dem Liefertermin mehr als 3 Monate, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Verkaufspreisen entsprechend anzupassen.
- Die bestellte Ware wird zum Lieferzeitpunkt von MEHRWERTE-IT zu dem im Vertrag vereinbarten Erfüllungsort gebracht. Soweit die Ware auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zu einem von diesem benannten Ort versandt wird, so geschieht die Versendung auf Gefahr und auf Kosten des Auftraggebers. Im übrigen gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen des Versendungskaufes. In allen anderen Fällen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über mit der vertragsgemäßen Bereitstellung der Ware am Erfüllungsort.
- Verweigert der Auftraggeber die Abnahme der vertragsgerecht angebotenen Leistung, so geht die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung auf ihn über. MEHRWERTE-IT ist in diesen Fällen berechtigt, ohne weitere Abmahnung, die Ware auf Kosten des Auftraggebers einzulagern.
- Kommt der Auftraggeber mit seiner Abnahmeverpflichtung in Verzug, so ist MEHRWERTE-IT berechtigt, nach Setzung einer weiteren Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, 25 % der Kaufpreiszahlung als Schadensersatz geltend zu machen, wobei es dem Auftraggeber vorbehalten ist, den Nachweis zu führen, dass der Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe eingetreten ist. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls konkret nachzuweisenden weitergehenden Nichterfüllungsschadens bleibt hiervon unberührt. Macht MEHRWERTE-IT nach dieser Bestimmung von seinem Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung Gebrauch, ist MEHRWERTE-IT ferner berechtigt, die angebotene Ware wieder an sich zu nehmen und anderweitig zu verwerten. Auf den pauschalen Schadensersatzanspruch hat dieses keine Auswirkung.
- Für Mängel der Kaufsache im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen leistet MEHRWERTE-IT zunächst für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferung Gewähr. Die Verpflichtung der MEHRWERTE-IT beschränkt sich auf die kostenlose Nachbesserung oder den Austausch der schadhaften Teile nach seiner Wahl binnen angemessener Frist. Schlagen die Nachbesserungs- oder Austauschversuche endgültig fehl, leben die gesetzlichen Rechte des Käufers auf Minderung oder Wandelung des Vertrages wieder auf. Hierüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers gegenüber MEHRWERTE- IT werden ausgeschlossen, soweit nicht MEHRWERTE-IT wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes oder aber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft kraft Gesetzes zwingend haftet. Eine Gewährleistung besteht nicht, soweit der Mangel auf eine fehlerhafte Bedienung oder auf die Verbindung der Kaufwaren mit anderen Zusatzgeräten oder Zusatzausstattungen zurückzuführen ist, oder aber der Auftraggeber an den Geräten technische Änderungen vorgenommen hat, die insbesondere zu einem Verlust der Herstellergarantie führen. Nicht der Gewährleistung unterliegen dem natürlichen Verschleiß unterworfene Teile der Kaufsache. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt eine 14-tägige Rügefrist im Sinne der Bestimmungen des Handelskaufes ab Lieferdatum als vereinbart. In Fällen der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Auftraggeber die gelieferte Ware auf eigene Kosten dem Auftragnehmer nach seiner Wahl entweder an dessen Geschäftssitz oder am Lieferort zur Verfügung zu stellen. Durch die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten tritt im übrigen eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist nicht ein.
- Soweit über die reine Lieferung von Geräten hinaus diese auch aufgestellt und angeschlossen werden, so gelten für die insoweit zu erbringenden Leistungen die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß und tritt an die Stelle des Lieferdatums der Zeitpunkt der Übergabe der fertig installierten Anlage.
III. Preise und Zahllungen
- MEHRWERTE IT berechnet die bei Vertragsabschluß vereinbarten Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlicher Mehrwertsteuer, sowie anfallende Verpackungs- und Versandkosten. Wenn sich die Kostenfaktoren zwischen Vertragsabschluß und Liefertermin verändern, sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen.
- An- und Abfahrtzeiten sind Arbeitszeit und werden mit dem für diese Tätigkeit kalkulierten Stundensatz der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet. Wegzeiten, Fahrtkosten und Spesen werden gesondert berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen.
- Grundsätzlich werden Rechnungen sofort bei Lieferung/Leistung ohne Abzug fällig, in Form von Bargeld, Lastschriftabbuchung oder Bar-Nachname.
- MEHRWERTE IT ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist MEHRWERTE-IT berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Gerät der Auftraggeber in Verzug, so berechnet MEHRWERTE-IT vom betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe. Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe eingetreten ist. Der Nachweis eines weitergehenden Verzugsschadens und die Ausführung der weiteren gegebenenfalls auf Verzug zu stützenden Rechte werden von der Vereinbarung dieser Verzugsschadensregelung nicht berührt. Insbesondere ist MEHRWERTE-IT berechtigt, neben oder anstatt des Verzugsschadens nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist MEHRWERTE-IT nach Mahnung berechtigt, von den weiteren Verträgen mit dem Käufer zurückzutreten.
- Der Vertragspartner von MEHRWERTE-IT darf nur mit Ansprüchen aufrechnen, die von dem MEHRWERTE-IT schriftlich anerkannt oder von Gerichten in Ländern der EU rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen ist ausgeschlossen.
- Im Falle des Factoring sind sämtliche Zahlungen nach Bekanntgabe der Abtretung mit Schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Factoringgesellschaft zu leisten, an die MEHRWERTE-IT seine Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abgetreten haben.
IV. Technische Dienstleistungen
- Für die Durchführung von technischen Dienstleistungen, insbesondere also die Wartung und Instandsetzung von Hardware gelten die Bestimmungen des Werkvertragsrechtes des BGB mit den nachstehenden zusätzlichen Einschränkungen, sowie den Einschränkungen gem. Ziffer I. AGB.
- Die zur Instandsetzung oder Wartung vorgesehenen Geräte oder Geräteteile sind MEHRWERTE-IT kostenfrei an dessen Geschäftssitz oder nach seiner Wahl am Einsatzort der Geräte oder Geräteteile zur Verfügung zu stellen.
- Der vereinbarte Werklohn für die Durchführung der Arbeiten bezieht sich auf die bei Auftragserteilung mitgeteilten Fehler und Mängel. Schuldhafte Verstöße gegen diese Verpflichtung führen zum Schadensersatz. Zum Nachweis der insoweit aufgewandten Stunden ist es ausreichend, dass MEHRWERTE-IT über die Arbeiten einen handschriftlichen Stundenzettel führt und diesen der Rechnung beifügt. Dem Auftraggeber steht es frei, den Nachweis zu führen, dass für die durchgeführten Arbeiten die geltend gemachte Stundenzahl nicht erforderlich gewesen ist.
- Soweit MEHRWERTE-IT bei der Beseitigung eines Mangels und/oder Fehlers feststellt, dass weitere Mängel und/oder Fehler vorliegen, die vom Auftraggeber nicht erkannt worden sind, so hat er hiervon unverzüglich den Auftraggeber in Kenntnis zu setzen und dessen weitere Weisung abzuwarten. Ein verbindlich vereinbarter Fertigstellungstermin verlängert sich um die Zeit, die bis zum Eingang der entsprechenden Weisung des Auftraggebers hinsichtlich der Beseitigung des weiteren Mangels verstreicht. Soweit der Auftraggeber nach Feststellung des Mangels, oder weil weitere Fehler bei der Behebung des gemeldeten Fehlers auftreten, die weitere Durchführung der Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten nicht wünscht, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer die bis dahin für die Feststellung und die Prüfung des Mangels entstandenen Aufwendungen nach Maßgabe des zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe geltenden Stundensatzes zu vergüten.
- Hinsichtlich der durchgeführten Reparaturarbeiten leistet MEHRWERTE-IT eine Gewähr von 3 Monaten. Diese Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Nachbesserung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Auftragnehmer nicht kraft Gesetzes wegen grober Fahrlässigkeit, Vorsatzes oder wegen Zusicherung einer Eigenschaft haftet.
- Hinsichtlich des Gefahrenüberganges betreffend die reparierte und/oder instand gesetzte Sache gelten die Bestimmungen zu Ziffer II. 7. Soweit auf Wunsch des Auftraggebers Reparaturen an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz der MEHRWERTE-IT durchgeführt werden, so ist der Auftraggeber auch verpflichtet, die Reisekosten gemäß gesonderter Preisliste zu erstatten.
- Ansprüche auf Wandelung oder Rücktritt vom Vertrag stehen dem Auftraggeber erst zu, wenn trotz wiederholter Nachbesserung der Instandsetzungs- oder Reparaturauftrag als fehlgeschlagen angesehen werden muss und dem Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zugemutet werden kann. Auch in diesem Fall sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gem. der vorstehenden Bestimmung ausgeschlossen.
V. Software
- Soweit MEHRWERTE-IT handelsübliche Software anderer Hersteller vertreibt, so übernimmt er in Ermangelung anderer Vereinbarungen im Vertrag keine Gewähr oder Haftung dafür, dass diese Programme fehlerfrei sind oder für die von dem Auftraggeber vorgesehenen Zwecke brauchbar und von dem Auftraggeber anwendbar sind. Aus Beratungsvertrag haftet in solchen Fällen MEHRWERTE-IT nur, soweit dieser Hauptberatungsvertrag entgeltlich ist.
- Soweit der Auftraggeber MEHRWERTE-IT mit der Erstellung einer für die besonderen Zwecke des Auftraggebers zu entwickelnden Software oder eines insoweit zusammenzustellendes und gegebenenfalls durch eigene Programme zu ergänzenden Softwarepaketes beauftragt, so kommt MEHRWERTE-IT seiner Leistungsverpflichtung nach, soweit die von MEHRWERTE-IT zu erstellende Software oder das von MEHRWERTE-IT zu erstellende Softwarepaket und die zusätzlichen Programme den Anforderungen genügen, die die Parteien im Rahmen der Vorbereitung des Auftrages schriftlich als Anforderungen an die zu erstellende Software ausdrücklich festhalten. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere hinsichtlich der Verwendbarkeit der erstellten Software für die Zwecke des Auftraggebers über die schriftlich vereinbarten Vertragszwecke hinaus wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber wird MEHRWERTE-IT unverzüglich mit allen Informationen versorgen, die insoweit zur Erbringung der Leistungen und zur Erstellung der Programme erforderlich sind. Der Auftraggeber wird insbesondere rechtzeitig einen für die Erteilung verbindliche Angaben zu organisatorischen Fragen zuständigen Gesprächspartner benennen und auf Anforderung unverzüglich die von MEHRWERTE-IT für erforderlich gehaltenen Informationen erteilen. Kommt es insoweit zu Verzögerungen, so wird ein gegebenenfalls vereinbarter Liefertermin um den Zeitraum verschoben, der auf Grund solcher Verzögerungen von dem Auftraggeber zu vertreten ist. Im Rahmen der insoweit erforderlichen Überlassung von personen- und betriebsbezogenen Daten erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden, dass diese von MEHRWERTE-IT gespeichert und verarbeitet werden, soweit dieses im Rahmen der Durchführung und Entwicklung des Auftrages erforderlich ist. Der Auftraggeber trägt die Mehrkosten, die MEHRWERTE-IT dadurch entstehen, dass Arbeit infolge unrichtiger oder berichtigter Angaben des Auftraggebers wiederholt, abgeändert oder ergänzt werden müssen, oder aber bereits durchgeführte Arbeiten deshalb nicht brauchbar sind.
- Die Programme werden dem Auftraggeber mittels eines Datenträgers zur Verfügung gestellt. MEHRWERTE-IT kommt seiner Leistungspflicht dadurch nach, dass er dem Auftraggeber die insoweit erstellten Datenträger mit den vereinbarten Programmen am Erfüllungsort überlässt oder aber, soweit dieses vereinbart ist, auf der hierfür vorgesehenen Datenverarbeitungsanlage installiert. Eine Einweisung in die insoweit erstellten Programme erfolgt gegebenenfalls gegen gesonderte Berechnung.
- Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aus grundsätzlichen Erwägungen Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können. Der Auftragnehmer wird derartige auftretende Fehler binnen angemessener Frist kostenlos beheben, soweit sie ihm innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Programmüberlassung mitgeteilt werden. Derartige Programmängel sind dem Auftragnehmer schriftlich in nachvollziehbarer Form mitzuteilen. Gegebenenfalls sind Fehlfunktionen in geeigneter Weise zu dokumentieren. Kann bei der Überprüfung durch den Auftragnehmer der Mangel nicht festgestellt werden, oder aber stellt sich heraus, dass der Programmangel durch eine fehlerhafte Bedienung entstanden ist, so ist der zur Beseitigung des Programmfehlers erforderliche Aufwand nach Maßgabe der jeweils geltenden Preisliste des Auftragnehmers zu vergüten. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt oder zur Minderung des Werklohnes erst dann berechtigt, wenn die Nachbesserungsversuche des Auftragnehmers fehl schlagen und es dem Auftraggeber nicht mehr zuzumuten ist, weitere Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich diese nicht wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft kraft Gesetzes zwingend ergeben.
- Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die von dem Auftraggeber nach Überlassung selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass die Erweiterung oder Änderung für den Mangel nicht ursächlich gewesen ist.
- Mit der Überlassung des Programmpaketes überträgt der Auftraggeber lediglich das Recht zur Nutzung des Programms nebst gegebenenfalls überlassenen Programmunterlagen in Verbindung mit den im Vertrag vereinbarten Datenverarbeitungsanlagen. Das Urheberrecht der MEHRWERTE-IT bleibt hiervon unberührt. Ferner beinhaltet das Recht die Anfertigung der zu Zwecken der Datensicherung erforderlichen Sicherungskopien. Eine weitergehende Verwertung, insbesondere eine Mehrfachnutzung über den vereinbarten Geräteumfang hinaus, die Weitergabe von Kopien oder die anderweitige Benutzung von Kopien oder von Originalen der überlassenen Datenträger und der darauf enthaltenen Software ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der MEHRWERTE-IT untersagt. Eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen des Betriebes oder für den persönlichen Bereich des Auftraggebers kann MEHRWERTE-IT nur aus wichtigem Grunde widersprechen. In diesem Falle ist der Auftraggeber verpflichtet, MEHRWERTE-IT ein angemessenes Entgelt für die erweiterte Nutzung zu zahlen.
- Soweit nicht durch die Einbeziehung personen- oder betriebsbezogener Daten des Auftraggebers dessen schützenswerte Interessen berührt sind, ist MEHRWERTE-IT berechtigt, weitere Kopien der entwickelten Software gegebenenfalls auch anderweitig zu verkaufen und Lizenzen zu vergeben.
- Der Auftraggeber wird alle Informationen über das Programm, die verwendeten Methoden und Verfahren, sowie die das Programm betreffenden Unterlagen vertraulich behandeln und alle ihm nach den Umständen zumutbaren Vorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugriff Dritter auszuschließen.
VI. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag als auch die übrigen Geschäftsbestimmungen wirksam. Softwarelieferungen unterliegen grundsätzlich den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers. Jeder einzelne Gegenstand einer Lieferung wird bei vorliegenden Mangel im oben beschriebenen Umfang nachgebessert. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, für dieses Teil Nachbesserung bzw. Minderung oder Wandlung zu verlangen, nicht für den gesamten Auftrag. Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist Wohnste. Gerichtsstand ist Wohnste